Finanzierungsbeiträge

Bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung werden Sie unterstützt.

Kantonsbeiträge für Bildungsgänge HF

Die Kantone unterstützen die Weiterbildung auf Stufe Höhere Fachschule mit finanziellen Beiträgen. Die Finanzierungsbeiträge der Kantone für HF-Bildungsgänge sind in der interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen HFSV geregelt. Diese werden direkt an die Bildungsanbieter ausgerichtet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bei den Semestergebühren der ABB Technikerschule sind die Kantonsbeiträge gemäss interkantonaler Vereinbarung bereits abgezogen. Die Beiträge werden durch die ABB Technikerschule beim jeweiligen Wohnkanton der Studierenden geltend gemacht.

Folgende Dokumente sind dafür nötig:

  • ausgefülltes HFSV Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
  • Wohnsitzbestätigung, Ausländerausweis oder andere Dokumente

Nach Eingang der Anmeldung zum berufsbegleitenden Studium werden die entsprechenden Dokumente eingefordert. Die subventionierten Semestergebühren sind gültig, sobald alle Unterlagen termingerecht eingereicht und durch die jeweiligen kantonalen Stellen geprüft und akzeptiert worden sind.

Finanzierungsbeiträge für Nachdiplomstudien HF

Für Nachdiplomstudiengänge können leider weder Kantons- noch Bundesbeiträge geltend gemacht werden.

Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse auf Höhere Fachprüfungen

Absolvierende von Vorbereitungslehrgängen auf eidgenössische Höhere Fachprüfungen erhalten finanzielle Unterstützung in Form von Bundesbeiträgen. Lehrgangsteilnehmende, welche eine eidgenössische Prüfung ablegen, können Beiträge von bis zu 50% der Lehrgangsgebühren beantragen. Die Bundesbeiträge werden nach Abschluss des Vorbereitungslehrgangs und nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung ausbezahlt. Die Rückerstattung erfolgt unabhängig vom Prüfungserfolg. Detaillierte Informationen finden Sie hier.